BVL genehmigt Versuchsfelder mit gentechnisch veränderten Kartoffeln an den Standorten Thulendorf und Ausleben

08.05.2009 | Braunschweig
Freisetzung dient ausschließlich Versuchszwecken - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sieht keine Risiken für Mensch und Umwelt

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute die Freisetzungen gentechnisch veränderter Kartoffeln zu wissenschaftlichen Zwecken unter Sicherheitsauflagen genehmigt. Die Freisetzungsflächen liegen in der Gemeinde Thulendorf in Mecklenburg-Vorpommern und in der Gemeinde Ausleben in Sachsen-Anhalt. Am Standort Thulendorf ist eine maximal 547 Quadratmeter große, am Standort Ausleben eine maximal 190 Quadratmeter große Freisetzungsfläche vorgesehen. Das BVL hat der Universität Rostock genehmigt, zwischen 2009 und 2012 eine jährlich wechselnde Zahl gentechnisch veränderter Kartoffeln zu pflanzen. Die Obergrenze am Standort Thulendorf liegt bei 2573 Pflanzen, am Standort Ausleben bei 832. Die erzeugten Kartoffeln werden vom Antragsteller analysiert und sind anschließend zu vernichten.

Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tieren sowie für die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber vorsorglich Sicherheitsmaßnahmen. Der Öffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die rund 57.600 Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Verfahrens geprüft und im Genehmigungsbescheid gewürdigt.

In dem Freilandversuch werden Kartoffellinien mit verschiedenen gentechnischen Veränderungen freigesetzt. Bei einer Kartoffellinie verfolgt der Antragsteller das Ziel, mit den Kartoffeln den Bestandteil eines Impfstoffs zu erzeugen, der gegen eine Kaninchenseuche eingesetzt werden könnte. In einer weiteren vom BVL zur Freisetzung genehmigten Linie sollen Knollen ausgebracht werden, die ein Eiweiß produzieren, das als Rohstoff in der Bauchemie und Waschmittelindustrie Verwendung finden könnte. Eine außerdem beantragte Kartoffellinie, welche einen ungiftigen Eiweißbestandteil des Choleratoxins bildet, der als Hilfsstoff bereits heute in Medikamenten zum Einsatz kommt, wird vom Antragsteller im Jahr 2009 nicht freigesetzt. Über eine Genehmigung zur Freisetzung dieser Linie wird daher zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Laut Genehmigung müssen die Versuchsflächen im Abstand von mindestens 20 Metern zu anderen Kartoffelfeldern angelegt werden. Das gentechnisch veränderte Saat- und Erntegut wird entsprechend gekennzeichnet. Die Flächen müssen im Jahr nach dem Versuch nach gentechnisch veränderten Kartoffeln abgesucht werden, um Kartoffeln zu entfernen, die gegebenenfalls auf den Flächen überdauert haben. Während dieser Zeit dürfen auf den Freisetzungsflächen keine oder nur solche Pflanzen angebaut werden, welche die Nachkontrolle nicht behindern. Damit Wildtiere keine Versuchskartoffeln fressen oder verschleppen können, werden die Flächen vom Antragsteller eingezäunt.

Die Entscheidung des BVL erging im Rahmen des Benehmensverfahrens mit dem Bundesamt für Naturschutz, dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Robert-Koch-Institut. Gleichzeitig wurde eine Stellungnahme des Julius Kühn-Institutes eingeholt. Darüber hinaus wurde das BVL bei der Sicherheitsbewertung durch fachliche Stellungnahmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie des unabhängigen Wissenschaftler- und Sachverständigengremiums der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit unterstützt.

Hintergrundinformation

Das BVL ist zuständig für den Vollzug wichtiger Teile des Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die Länder und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Gentechnisch veränderte Organismen müssen zunächst ein Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt werden dürfen. Ferner führt das BVL die Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national zuständige Behörde für gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen und koordiniert für Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des Internationalen Übereinkommens über die biologische Sicherheit managt das BVL für Deutschland den Informationsaustausch über lebende gentechnisch veränderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing House.

Quelle: Pressemeldung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

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