Soll und Haben im Naturschutz: gute "Rendite" mit dem Ökoflächenkataster
+++ Wenn es um Soll und Haben im Naturschutz geht, ist das Landesamt für Umwelt (LfU) die bayerische Bank. Das LfU betreibt bayernweit eine Datenbank mit dem sperrigen Namen Ökoflächenkataster. "Einzahler" und Kunden sind vorwiegend Kommunen, Genehmigungsbehörden und die Naturschutzbehörden der Landkreise. Sie melden die Flächen mit Naturschutzauflagen. Bei der heutigen Fachtagung im Augsburger LfU zum 10. Geburtstag des Katasters fordert LfU-Präsident Albert Göttle dazu auf, diese Plattform intensiver zu nutzen: "Melden Sie uns Ihre Ökoflächen - je vollständiger das Kataster gefüllt ist, desto mehr Nutzen haben Sie in Ihrer Vollzugsarbeit davon". Göttle weiter: "Das Ökoflächenkataster ist ein Quantensprung für die Naturschutzarbeit und bringt eine gute Rendite". Denn seit Mitte der 1980er Jahre steigt die Zahl der Öko-Flächen stetig an. Bayernweit sind 100.000 Flächen erfasst, der Gesamtbestand der Naturschutzflächen wäre jedoch noch weit größer. +++
Seit 2005 kann das Ökoflächenkataster auch für die zeitliche und räumliche Entkopplung von Ausgleichsmaßnahmen genutzt werden: als sogenanntes Ökokonto, bei dem Ausgleichsflächen schon vor der Baumaßnahme geschaffen und angerechnet werden können. Das können zum Beispiel Flächen zur Entwicklung von Feucht- und Nasswiesen, für Gehölzpflanzungen oder zur Renaturierung von Fließgewässern und Auenabschnitten sein. Seit 2001 sind die Gemeinden nach dem Baugesetzbuch verpflichtet, für neue Baugebiete auch entsprechende Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich vorzusehen. Die Ausgleichsmaßnahmen können auch an anderer Stelle im Gemeindegebiet und sogar in anderen Gemeinden durchgeführt werden.
Faktenkasten
* im Rahmen der sogenannten Eingriffsregelung müssen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeglichen werden, die durch Baumaßnahmen entstehen. Dazu hat das LfU 1998 das Ökoflächenkataster eingerichtet, eine Datenbank, die seither für die praktische Naturschutzarbeit kontinuierlich aktualisiert wird. Gemeinden, Genehmigungsbehörden und untere Naturschutzbehörden sind verpflichtet, ihre Flächen mit Naturschutzauflagen an das LfU zu melden.
* Das Ökoflächenkataster ist ein Verzeichnis ökologisch bedeutsamer Flächen, zum Beispiel Ausgleichs- und Ersatzflächen, die im Zuge der Bauleitplanung ausgewiesen werden müssen. Auch vom Bayerischen Naturschutzfonds gekaufte oder dinglich gesicherte Grundstücke zählen dazu. Derzeit sind in Bayern rund 100.000 Flächen mit etwa 100.000 Hektar gemeldet. Schätzungsweise 35.000 Flächen wurden von der Wasserwirtschaft angekauft, um zum Beispiel flussbegleitend die Wasserqualität zu schützen.
* Durch die zentrale Erfassung im Ökoflächenkataster können Naturschutz-Flächen flurstücksbezogen und landesweit in Biotopverbundsysteme integriert werden. Zudem bietet das Kataster die Möglichkeit, Flächenzustand, Pflegeziele und -maßnahmen sowie Kontrollen und Ergebnisse einzugeben. Damit ist es eine entscheidende Hilfe für einen rationellen Vollzug durch die unteren Naturschutzbehörden. Für die praktische Naturschutzarbeit können die Flächen über FINView visualisiert werden.
* Im Ökoflächenkataster kann auch das "Ökokonto"geführt werden. Darin kann eine Gemeinde Flächen einzahlen oder bereits im Vorfeld einer geplanten Baumaßnahme auf diesen Flächen Augsleichsmaßnahmen vorziehen. Die eingezahlten Flächen und die durchgeführten Maßnahmen werden dem Bebauungsplan zugeordnet und dann wieder abgebucht. Mit dem Ökokonto können Gemeinden ihre Bauleitplanung fexibler und rascher umsetzen.
Quelle: Pressemeldung Bayerisches Landesamt für Umwelt
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